AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (genannt auch „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen stadtbekannt Events GmbH, Hertelstr.9, 12161 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister: HRB 213939 B) und Ihren Kunden. Darunter fallen auch alle Verträge über die Leistungen, die auf unserer Homepage und Katalogen oder anderen Werbemedien angeboten werden. Wir bieten unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch ohne gesonderte Vereinbarung. Abweichende AGB des Kunden werden weder akzeptiert noch in den Vertrag einbezogen.


2. Leistungen

stadtbekannt Events GmbH stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Events & Promotion erforderlich sind und Bietet Catering Service an. Es ist der stadtbekannt Events GmbH gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Bei jedem Vertragsabschluss bzw. jeder Vertragsänderung werden Termine vereinbart, welche für den Auftragnehmer verbindlich sind.


3. Leihequipment

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen und hat für die die pflegliche Behandlung Sorge zu tragen. Das Leihequipment wird ab dem Tag der Übergabe bis zur vollständigen Abholung dem Kunden nach Kalendertagen in Rechnung gestellt. Nach der Rückgabe bzw. Abholung des Leihequipment behalten wir uns eine Überprüfung auf Verlust und Beschädigung innerhalb von sieben Werktagen vor. Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Dies gilt ebenfalls, wenn die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird. Sämtliches Leihequipment steht und bleibt im Eigentum der stadtbekannt Events GmbH.

 

4. Haftung & Gewährleistung

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes geht die Haftung auf den Auftragnehmer über, sobald wir die Ware dem Kurier, Lieferanten oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über. Der Kunde hat ebenfalls das Einhalten von Ordnungsvorschriften und Genehmigungen (z.B. Lärmbelästigung) zu gewährleisten. Die stadtbekannt Events GmbH haftet ihrerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde haftet für alle Schäden an mobilen und immobilen Gegenständen, Event-Teilnehmern oder sonstigen Dritten, welche seiner Veranstaltung zuzurechnen sind. Ansprüche des Kunden wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von der stadtbekannt Events GmbH ausdrücklich zugesichert worden sind.

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Die stadtbekannt Events GmbH ist berechtigt im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher dann mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird. Bei Neukunden erlauben wir uns den gesamten Auftrag per Vorkasse abzurechnen. Wir gewähren generell ein Zahlungsziel von 14 Tagen, längere Zahlungsziele können gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels können für jede Mahnung zusätzliche Mahnkosten entstehen.

 

6. Stornierungen

Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir nachfolgend gestaffelt: bis 30 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin 25% der Auftragssumme bis 14 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin 50% der Auftragssumme unter 14 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin 100 % der Auftragssumme Bei Auftragsvolumen von mehr als 75.000 € verlängern sich die Stornofristen um jeweils 10 weitere Werktage. Eine schuldhafte Ursache durch den Kunden, z.B. durch Zahlungsverzug der Vorkassen-Rechnung steht einer Stornierung gleich.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

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