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Berlin & Brandenburg

AGB

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (genannt auch „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Bpuls Events & Catering GmbH, Semmelweisstr.18, 12524 Berlin (eingetragen im Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 116713) und Ihren Kunden. Darunter fallen auch alle Verträge über die Leistungen, die auf unserer Homepage, unseren Newslettern, Katalogen oder anderen Werbemedien angeboten werden. Wir bieten unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch ohne gesonderte Vereinbarung. Abweichende AGB des Kunden werden weder akzeptiert noch in den Vertrag einbezogen.

§ 2 Angebote & Preise

Alle Angebote und Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fischers Grillkultur stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind und liefert Speisen. Es ist fischers Grillkultur gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Zu einem wirksamen Auftrag bedarf es immer einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits. Dies kann innerhalb von bis zu 7 Werktagen durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags erfolgen. Bei Durchführung von Veranstaltungen sind gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen, grundsätzlich vom Kunden einzuholen und sind nicht Bestandteil unserer Leistungserbringung. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und mögliche zusätzliche Transportkosten, sowie die Müllentsorgung sind in den Buffet- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese Leistungen werden Ihnen auf Wunsch gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor. Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.

§ 3 Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert beträgt 1.000 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Veranstaltungen an Sonn-  und Feiertagen, kann ein Aufschlag erfolgen.

§ 4 Auftragserteilung & Änderung

Mit der Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Ihre Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in Form eines Fax oder per Mail erfolgen. Wir verpflichten uns nur zur Lieferung und somit zur Auftragserfüllung, wenn Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben, dies gilt auch für Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speiseangebot können saisonbedingt auftreten.

§ 5 Lieferung

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und möglichst zum vereinbarten Lieferzeitfenster. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Betriebsunterbrechungen aller Art, verkehrsbedingte Lieferschwierigkeiten oder die nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferscheinen sofort zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung vor.

§ 6 Haftung

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Lieferanten oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über.

§ 7 Personal und Buffetaufbau

Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetpersonal, Köchen, Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden. Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung, die bei Bedarf gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.

§ 8 Mietgegenstände

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen und hat für die die pflegliche Behandlung Sorge zu tragen. Das Leihequipment wird ab dem Tag der Übergabe bis zur vollständigen Abholung dem Kunden nach Kalendertagen in Rechnung gestellt. Nach der Rückgabe bzw. Abholung des Leihequipment behalten wir uns eine Überprüfung auf Verlust und Beschädigung innerhalb von sieben Werktagen vor. Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Dies gilt ebenfalls, wenn die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird. Das Leihequipment wird regulär am Folgewerktag an der gelieferten Anschrift wieder abgeholt. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Form. Sämtliches Leihequipment steht und bleibt im Eigentum der Bpuls Events & Catering GmbH.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug fällig. Fischers Grillkultur ist berechtigt für jeden Auftrag einen Vorschuss oder die gesamte Auftragssumme als Vorkasse  zu verlangen. Im Falle einer Vorkassen- oder Vorschussvereinbarung kommt ein gültiger Vertrag nur unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlung zustande. Regulär beträgt das Zahlungsziel 10 Tage, welcher bei Vorkassenrechnungen unterschritten werden kann.

§ 10 Urheberrechte

Für alle auf Kundenwunsch erstellten Veranstaltungskonzepte, Skizzen u.Ä. gilt das Urheberrechtsgesetz als vereinbart. Auch dann, wenn einzelne Teile Teile gesetzlich nicht geschützt sein sollten.

§ 11 Stornierung

Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen kann dem Auftraggeber  10% vom Auftragswert als Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich werden bei Stornierung bis  30 Werktage vor dem Auftragstermin 50% der Auftragssumme fällig.  Bei Stornierung bis 15 Werktage vor dem Auftragstermin 75% der Auftragssumme und unter 7 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 100 % der Auftragssumme fällig. Gleiches gilt, wenn der Auftrag durch Zahlungsverzug des Auftraggebers schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung führt, z.B. durch Zahlungsverzug der Vorschuss oder Vorkassenrechnung. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € verlängern sich die Stornierungsfristen um weitere 10 Werktage.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

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